Wussten Sie, dass man seine Immobilie verkaufen und trotzdem darin wohnen bleiben kann?
In anderen Ländern wie Frankreich und Deutschland ist der sogenannte Immobilienverkauf mit Wohnrecht schon längst gang und gäbe. Mit der deaurea-Immobilienverrentung können Sie Ihre wertvolle, schuldenfreie Immobilie, die in den letzten Jahren deutlich an Wert gewonnen hat, eintauschen gegen den Verkaufserlös plus gesichertem Wohnrecht. Ganz nach Ihrem Wunsch bleiben Sie zeitlich begrenzt oder lebenslang in Ihrem Eigenheim.
Profitieren Sie von Ihrem Immobilienvermögen ganz ohne Risiko!
Vorgemerkte, finanzstarke Kunden ohne eigenes Wohnbedürfnis möchten ihr Kapital langfristig in einer Immobilie wie Ihrer veranlagen und entscheiden sofort. Im Gegenzug behalten Sie Ihr Zuhause, bekommen das grundbücherlich zu 100 % gesicherte Wohnrecht und das Kapital aus dem Verkauf Ihrer Immobilie sofort ausbezahlt.
Umfassende individuelle Beratung
Als Partner von deaurea und Marktführer in Salzburg Stadt, im Seenland und im Salzkammergut wickeln wir Ihren Immobilienverkauf mit Wohnrecht komplett und sorgenfrei für Sie ab. Nach einer ausführlichen und kostenfreien Beratung bewerten wir Ihr Eigentum absolut seriös und fair. Auch für uns ist Ihre Immobilie einzigartig und wertvoll. Gemeinsam mit Ihnen finden wir das passende, genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Modell und unterbreiten Ihnen dann ein Angebot für Ihre Immobilie unter Berücksichtigung des Wohnrechts.
So wird Ihr Immobilienkapital berechnet
Der auszuzahlende Kapitalbetrag errechnet sich aus dem Wert der Immobilie abzüglich dem Wert des Wohnrechts – je nach Ihrem Wunsch zeitlich begrenzt oder auf Lebenszeit. Grundsätzlich gilt: Je älter Sie sind, desto weniger Kapital wird für das Wohnrecht abgezogen. Je höher der Wert Ihrer Immobilie, desto eher macht es Sinn, auch schon ab 60 oder 65 Jahren an eine Immobilienverrentung zu denken.
Beispiel zum Immobilienverkauf mit Wohnrecht
Ihr Haus ist € 1 Mio. wert und Sie wollen noch zehn Jahre darin wohnen und planen dann in eine Seniorenresidenz zu ziehen. Die Miete für das Haus würde € 2.500 monatlich betragen, im Jahr also € 30.000, für zehn Jahre € 300.000. Der Wohnrechtsabzug für Ihre Immobilie beträgt daher € 300.000.
Der Käufer erwirbt Ihre Immobilie um € 700.000 und räumt Ihnen gleichzeitig ein auf zehn Jahre befristetes, ansonsten unentgeltliches Gebrauchsrecht in Form eines grundbücherlich gesicherten Wohnrechts ein. Sie bleiben also weiterhin in Ihrem eigenen Zuhause ohne Miete zu zahlen. Auch die Vereinbarung eines lebenslangen Wohnrechts ist mit dem Käufer möglich. In diesem Fall bemisst sich der Gebrauchsabzug nach der durchschnittlichen statistischen Lebenserwartung der gebrauchsberechtigen Person(en).
Sicherheit zu 100 % garantiert: Ihr Wohnrecht ist unantastbar
Nach Verkauf der Immobilie können Sie Ihr Eigenheim weiter in gewohnter Weise nutzen. Ihr Wohnrecht wird im Grundbuch verankert. Dieses Recht ist durch nichts einschränkbar und garantiert Ihnen die Nutzung Ihrer Immobilie auf die vertraglich festgelegte Zeit oder lebenslang.
Absolute Diskretion ist unser oberstes Gebot
Der Markt für immobiliengestützte Altersvorsorge unterscheidet sich stark vom herkömmlichen Immobilienmarkt. Ihre Immobilie wird deshalb nur ausgewählten, kaufkräftigen Kunden angeboten und nicht im Internet oder einem Printmedium veröffentlicht. Niemand erfährt vom Verkauf Ihrer Immobilie.
Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und beraten Sie detailliert und vertraulich, selbstverständlich ist die Beratung für Sie unverbindlich und kostenfrei. Vereinbaren Sie gleich einen Termin unter 0662/842 842, schreiben Sie uns eine E-Mail an deaurea@finest-homes.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.